Erbrecht

Testamentsgestaltung - schriftliche Abhandlungspflege im Todesfall - Pflichtteilsansprüche

Ich unterstütze Sie auch bei der Erstellung Ihres Testamentes. Die Testamentserstellung ist nicht nur etwas für ältere Personen, auch jüngere Menschen können Interesse daran haben, dass für den Fall Ihres (vielleicht überraschenden) Todes rechtlich vorgesorgt ist. Darüber sollte man zumindest nachdenken.

Mit Hilfe meiner Erfahrung können Sie Ihr Testament so gestalten, damit genau jene Situation herbeigeführt wird, die Sie sich für die Zeit nach Ihrem Tod wünschen. Damit ein Testament gültig und die Erbeinsetzung auch erfolgreich ist, müssen bestimmte Formalismen beachtet werden. Ein Testament (aber auch so genannte Legate = Vermächtnisse) können mit Bedingungen oder mit Auflagen verbunden sein. Zur Überwachung der Erfüllung Ihres letzten Willens, können Sie bereits zu Lebzeiten einen Testamentsvollstrecker einsetzen, wobei dieser die Aufgabe hat, darauf zu achten, dass die von Ihnen gewünschten Auflagen und Bedingungen erfüllt werden. Damit er dies auch effektiv kontrollieren kann, hat er in einem Verlassenschaftsverfahren ein rechtliches Gehör und auch ein Antragsrecht.

Testamente können jederzeit abgeändert werden und gilt das jeweils letzt datierte Testament. Obwohl die Erbschaftssteuer (ebenso wie die Schenkungssteuer) seit August 2008 weggefallen ist und man nun einfacher über seinen Nachlass verfügen kann, gilt es dennoch zu bedenken, dass auch durch ein Testament, der Erbe durchaus zu Zahlungen verpflichtet werden könnte, was ein nicht gewünschter Nebeneffekt sein kann. Eine umfassende Beratung kann Ihnen bei der Verwirklichung Ihres letzten Willens helfen.

Auch im Todesfalle kann ich Ihnen, zumindest was die rechtliche Seite betrifft, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sei es die schriftliche Abhandlungspflege oder aber die Geltendmachung, sowie auch die Abwehr von Pflichtteils(ergänzungs)ansprüchen, auch hier kann rasches Handeln und eine kompetente Beratung viel an Leid und Kosten ersparen.