Vertretung in Zivilrechtssachen aller Art
insbesondere Gewährleistungsansprüche - Schadenersatzansprüche
Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen / juristischen Personen untereinander. Man kann sagen, dass einem als Zivilrecht (auch Privatrecht) von der „Wiege“ bis zur „Bahre“ begleitet. Neben den in bereits anderen Felder dargestellten Bereichen (siehe Ehe- und Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsunfallrecht, Vertrags- recht, Forderungsbetreibung, Mietangelegenheiten) gehören hierzu vor allem die Fragen des Schadensersatz- rechtes und der Gewährleistungsansprüche, aber auch arbeits- rechtliche Sachverhalte, sowie auch die Sonder- formen des Privatrechts z.B. das Unternehmensrecht. In vielen Lebenssachverhalten habe ich schon Mandanten vor Gerichten erfolgreich vertreten, sodass Sie auch hier auf meine Erfahrung zählen können.